Letzte Aktualisierung: 15. Dezember 2023
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Auto Technik Meister GmbH, Berliner Straße 123, 10115 Berlin (nachfolgend "Werkstatt" genannt) gegenüber Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) erbringt.
1.2 Diese AGB gelten sowohl für Werkstattleistungen als auch für den Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie Ersatzteilen.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Werkstatt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Angebote der Werkstatt sind freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.2 Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Kunde diesen schriftlich oder mündlich abgibt und die Werkstatt diesen durch Ausführung der Arbeiten oder durch schriftliche Bestätigung annimmt.
2.3 Bei Reparaturaufträgen ohne Kostenvoranschlag ist die Werkstatt berechtigt, alle Arbeiten durchzuführen, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Sollten die Kosten einen Betrag von 200,00 € übersteigen, wird die Werkstatt vor weiteren Arbeiten die Zustimmung des Kunden einholen.
3.1 Der Kunde kann für die geplanten Arbeiten einen Kostenvoranschlag verlangen. Dieser ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird.
3.2 Für einen Kostenvoranschlag kann die Werkstatt eine angemessene Vergütung verlangen, die im Falle der Auftragserteilung auf die Reparaturkosten angerechnet wird.
3.3 Stellt sich während der Auftragsausführung heraus, dass im Vergleich zum Kostenvoranschlag weitere Arbeiten notwendig sind, wird die Werkstatt den Kunden unverzüglich informieren, wenn dadurch eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 15% zu erwarten ist.
4.1 Die Werkstatt ist bestrebt, vereinbarte Fertigstellungs- oder Liefertermine einzuhalten. Diese Termine sind jedoch unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne Verschulden der Werkstatt führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fertigstellungsfrist.
4.3 Bei Verzögerungen wird die Werkstatt den Kunden unverzüglich informieren und einen neuen Fertigstellungstermin nennen.
5.1 Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Kunden erfolgt in der Werkstatt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellungsanzeige oder Übergabe abzunehmen. Bei Nichtabnahme kann die Werkstatt nach Ablauf dieser Frist eine angemessene Standgebühr berechnen.
5.3 Bei Abnahme hat der Kunde den Auftragsgegenstand auf erkennbare Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.
6.1 Die Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
6.2 Zahlungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes oder Lieferung fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung oder Versendung der Rechnung.
6.3 Die Werkstatt ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
6.4 Gegen Ansprüche der Werkstatt kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Auftragsverhältnis beruht.
7.1 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren bei Verbrauchern innerhalb von zwei Jahren, bei Unternehmern innerhalb eines Jahres ab Abnahme des Auftragsgegenstandes.
7.2 Bei Mängeln hat der Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Werkstatt kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung erneut erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
7.3 Natürlicher Verschleiß und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8.1 Beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen an Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung des Fahrzeugs. Der Verkauf an Unternehmer erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
8.2 Beim Verkauf von Neufahrzeugen gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.
8.3 Die Werkstatt übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit der verkauften Sache, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.1 Alle gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt.
9.2 Bei Einbau der Vorbehaltsware in ein Fahrzeug steht der Werkstatt ein Miteigentumsanteil am Fahrzeug in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zu.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
10.1 Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu.
10.2 Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
11.1 Die Werkstatt haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Werkstatt einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.1 Die Werkstatt erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur mit dessen Einwilligung oder wenn eine gesetzliche Rechtsgrundlage vorliegt.
12.2 Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter Datenschutzerklärung.
13.1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Werkstatt.
13.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Werkstatt.
13.3 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.